Wir haben geschlossen. Die neue Saison beginnt am 12. April 2025.

Infos rund um die Jahreskarte

Wichtige Informationen zur Schwaben Park Jahreskarte

1. Ausstellung und Gültigkeit

  • Kinder unter 3 Jahren erhalten eine kostenfreie Jahreskarte. Ab dem 3. Geburtstag ist eine kostenpflichtige Jahreskarte erforderlich. Zur Ausstellung ist ein Geburtstagsnachweis (Krankenkassenkarte oder Ausweis) erforderlich.
  • Die kostenpflichtige Jahreskarte ist ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum gültig. Der Adventstraum ist davon ausgenommen. Gespensternächte sind inklusive.
  • Abhängig vom Kauf- und Ausstellungsdatum kann eine Nachzahlung erforderlich sein (z. B. Jahreskarte 2022 gekauft, aber 2025 eingelöst – Nachzahlung auf Tarif 2025).

2. Erstellung und Nutzung

  • Jahreskarten werden vor Ort einzeln und digital erstellt. Wer eine gedruckte Jahreskarte wünscht, muss einen Aufpreis von 5 € zahlen.
  • Die Jahreskarte wird personalisiert und ist nicht übertragbar. Daher muss die Person, die die Karte erhält, bei der Ausstellung anwesend sein.
  • Das Foto für die Jahreskarte wird vor Ort gemacht. Bitte keine Mützen, Sonnenbrillen oder dicke Schals vor dem Gesicht tragen.
  • Die Jahreskarte muss vor dem Betreten des Schwaben Parks am Eingang erfasst werden.

3. Eintritt und Parkordnung

  • Kinder unter 14 Jahren dürfen den Schwaben Park nur in Begleitung eines Erwachsenen (ab 18 Jahren) betreten.
  • Jahreskarteninhaber erhalten keinen bevorzugten Eintritt oder eine bevorzugte Behandlung.
  • Es gilt die Parkordnung des Schwaben Parks. Missachtung der Parkordnung oder der Hinweisschilder kann zum Entzug der Jahreskarte führen.

4. Kassenöffnungszeiten

  • In der Hauptsaison sind die Kassen von 10:00 bis 16:30 Uhr geöffnet, der Eingang schließt um 16:30 Uhr.
  • Im Herbst schließt die Kasse um 16:00 Uhr, danach ist kein Einlass mehr möglich.
  • Während der Gespensternächte gelten die Kassenöffnungszeiten von 11:00 bis 19:00 Uhr, der Eingang schließt um 18:00 Uhr.

5. Verlust, Missbrauch und Identitätsprüfung

  • Bei Verlust der Jahreskarte melden Sie sich mit einem Lichtbildausweis an der Kasse, um eine kostenpflichtige Ersatzkarte zu erhalten.
  • Falls die Jahreskarte vergessen wurde, bitte mit einem Lichtbildausweis an der Kasse melden.
  • Bei Zweifeln an der Identität behalten wir uns vor, einen Lichtbildausweis zu verlangen.
  • Bei versuchtem Missbrauch der Jahreskarte wird diese gesperrt und einbehalten.

6. Datenschutz

  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine Auskünfte zur Jahreskarte per Telefon oder E-Mail erteilt werden.

     

Inhaber der Familien Jahreskarte erhalten bei folgenden Partnern folgende Sonderkonditionen. Sämtliche Vorteile für Jahreskarteninhaber sind nicht mit anderen Rabatten und Aktionen kombinierbar und können nicht in Bar ausgestellt oder Rückwirkend erstattet werden. Nur vor Ort, nicht online gültig.  *Die Inhaber*innen von Jahreskarten mit Partnervorteilen werden darauf hingewiesen, dass die zeitliche Gültigkeit und die Bedingungen der Partnervorteile besonderen Regelungen unterliegen können. Vor dem Besuch der inbegriffenen Partnerunternehmen bitten wir alle Jahreskarteninhaber, sich im Vorfeld über die jeweiligen Regelungen beim Partner zu informieren.